
Die Grabstätte
Wissenswertes zur Ruhefrist und Nutzung Ihrer Grabstätte

Nutzungsrecht und Ruhefrist für Grabstätten
Wenn ein Sarg oder eine Urne bestattet wird, muss das Nutzungsrecht an der Grabstätte für die gesamte Ruhefrist erworben werden. Diese Ruhefrist ist in der Friedhofssatzung festgelegt und variiert je nach Bestattungsform: für Särge beträgt sie in der Regel 15 bis 30 Jahre, für Urnen etwa 10 bis 15 Jahre.
Das Nutzungsrecht kann später üblicherweise verlängert werden, sodass Sie die Grabstätte auch nach Ablauf der Ruhefrist weiter nutzen können. Bei jeder neuen Belegung muss das Nutzungsrecht erneut für die volle Ruhefrist erworben werden. Im Lauf der Zeit können einzelne Grabstellen innerhalb der Grabstätte frei werden und erneut belegt werden.
In Erdbestattungsgräbern ist es häufig möglich, zusätzlich zum Sarg auch mehrere Urnen beizusetzen.
Bei Baumgräbern oder Urnengemeinschaftsfeldern ist es meist ratsam, einen Platz für den Partner bereits bei der ersten Urnenbeisetzung mit zu reservieren, da die Plätze oft der Reihe nach belegt werden.