
Bestattungsvorsorge
…es gibt immer etwas, das wir heute für ein besseres Morgen tun können

Regeln Sie Ihren Abschied - sicher, individuell, vorausschauend
Gedanken an das Alter, an Krankheit, an den Verlust eines geliebten Menschen oder unsere eigene Endlichkeit lösen Unbehagen oder gar Angst in uns aus und so verdrängen wir sie lieber schnell wieder.
Einmal sollten Sie sich aber bewusst mit der Möglichkeit solcher Situationen auseinandersetzen und sinnvolle Vorsorgen treffen. Dann sind Sie für den Ernstfall zumindest bestmöglich vorbereitet.
Wir helfen Ihnen einfühlsam, diskret und kompetent, die Belange der Bestattung für sich selbst oder einen Angehörigen sinnvoll und sicher zu regeln.
Warum Bestattungsvorsorge?
6 Gründe, warum Bestattungsvorsorge sinnvoll ist:
Vermögen schützen
Verantwortung übernehmen
Selbstbestimmung
Ruhe finden
Transparenz schaffen
UNSERE EMPFEHLUNGEN
Bestattungsvorsorgevertrag
Gespräch mit dem Bestatter Ihres Vertrauens
Ein erstes Gespräch mit dem Bestatter Ihres Vertrauens ist der wichtigste Schritt. Dabei geht es nicht nur um organisatorische Details, sondern auch darum, Ihre persönlichen Wünsche zu besprechen. Nehmen Sie sich die Zeit, über Ihre Vorstellungen zu reden – vielleicht haben Sie konkrete Ideen oder auch noch viele offene Fragen. In diesem einfühlsamen Gespräch können Sie Klarheit gewinnen, welche Bestattungsart für Sie in Frage kommt, wie die Trauerfeier gestaltet werden soll und welche Dokumente wichtig sind. Dieses Gespräch bietet Raum für all Ihre Gedanken und Sorgen.
Bestattungsvorsorgevertrag abschließen
Im Bestattungsvorsorgevertrag werden Ihre Wünsche verbindlich und rechtlich wirksam festgehalten. Einzelheiten wie Bestattungsart und -ort, Wünsche zu Ablauf und Ausschmückung der Bestattung können hier mehr oder weniger ausführlich festgelegt werden.
Zum Bestattungsvorsorgevertrag gehört auch eine Kostenaufstellung und Hinweise zu Finanzierung und Ansprechpartner für die Bestattung. Durch die Beinhalteten Willensbekundungen können Ihre Wünsche dereinst notfalls sogar gegen den Willen Dritter ausgeführt werden.
Sie erhalten Bestattungsvorsorgeausweise, damit Ihre Angehörigen oder Sie betreuende Personen jederzeit wissen, dass und wo Sie die Belange Ihrer Bestattung geregelt haben.

Bestattungsfinanzierung
Eine sinnvolle und langfristig gewährleistete Bestattungsfinanzierung ist für eine verbindliche Bestattungsvorsorge unerlässlich. Wir zeigen Ihnen gerne Möglichkeiten auf, mit denen Ihre finanzielle Bestattungsvorsorge im Todesfall abrufbar und bis dahin vor dem Zugriff Dritter geschützt ist.
Sterbegeldversicherung
Eine Sterbegeldversicherung ist eine spezielle Form der Lebensversicherung, die zur Deckung der Bestattungskosten dient. Die Versicherungssumme entspricht plus eines gewissen Puffers der Höhe der zu erwartenden Kosten. Die Höhe der Beiträge hängt von Eintrittsalter und Versicherungssumme ab. Unter Umständen kann die Versicherungssumme die eingezahlten Beiträge übersteigen.
Die Sterbegeldversicherung ist vor dem Zugriff Dritter, z.B. im Rahmen von Zuschüssen zu Pflegekosten, geschützt, wenn der Bestatter, bei dem die Bestattungsvorsorge abgeschlossen wurde, bezugsberechtigt ist.
Im Trauerfall ruft der Bestatter die Versicherungssumme ab und begleicht damit die Kosten der Bestattung. Eventuelle Überschüsse erstattet auf das Konto des Verstorbenen.
Einlage bei der Deutschen Bestattungsvorsorge Treuhand AG
Um einen Teil des vorhandenen Vermögens für die dereinstigen Bestattung sicher anzulegen, kann man die zu erwartende Summe zu Lebzeiten einzahlen. Weil Bestattungsinstitute solche Gelder nicht selbst verwalten können und dürfen, nutzen sie die Deutsche Bestattungsvorsorge Treuhand AG, eine Serviceeinrichtung des Bundesverbandes Deutscher Bestatter und des Kuratoriums Deutsche Bestattungskultur.
Die Einlagen liegen auf Sparkonten und werden ähnlich verwaltet und gesichert wie Sparbücher. Zusätzlich sind sie vor dem Zugriff Dritter geschützt. Sollten Sie in die Lage kommen, Ihre finanziellen Mittel im Alter aufbrauchen zu müssen, z.B. im Rahmen von Pflegebedürftigkeit, bleiben Einlagen bei der Treuhand unangetastet bestehen, theoretisch sogar zusätzlich zum Schonvermögen. Zum Schutz Ihrer Einlage genießen Sie bei der Treuhand auch eine kostenfreie Rechtsberatung, z.B. bei der Kommunikation mit dem Sozialamt.
Im Trauerfall wird Ihre Einlage an den Bestatter ausgezahlt und dieser begleicht damit die Kosten der Bestattung. Eventuelle Überschüsse erstattet auf das Konto des Verstorbenen.

Wir sind für Sie da – Ihre Unterstützung in allen Fragen
Sollten Sie Fragen zur Bestattungsvorsorge oder Unsicherheiten haben, helfen wir Ihnen gerne weiter. Unsere erfahrenen Mitarbeiter stehen Ihnen einfühlsam zur Seite und erklären Ihnen alles Schritt für Schritt. Rufen Sie uns an oder nutzen Sie unser Kontaktformular – wir sind jederzeit für Sie da, um gemeinsam alle Unklarheiten zu beseitigen und Sie in dieser Angelegenheit zu unterstützen.