Erste Schritte im Trauerfall
Der Tod eines Angehörigen ist für jeden Menschen eine Ausnahmesituation. Vor allem wenn der Tod plötzlich eintritt, aber auch wenn ihm ein Weg der Krankheit oder des Alters voraus ging, fühlen Angehörige sich zunächst oft wie erstarrt. Der Tod ist schwer zu begreifen, schmerzlich und erschreckend. Und er stellt uns unter Umstände vor Aufgaben, Entscheidungen und Fragen, mit den wir zuvor noch nicht konfrontiert waren.
Hier finden Sie einen kleinen Leitfaden für die ersten Schritte nach dem Tod:
Wenn ein geliebter Mensch nicht in einer Einrichtung wie einem Krankenhaus, Pflegeheim oder Hospiz verstirbt, müssen die Angehörigen zunächst einen Arzt verständigen. Der Arzt stellt später die Todesbescheinigung aus, die das Bestattungsinstitut für die Überführung des Verstorbenen benötigt.
Sollte die Hausarztpraxis nicht erreichbar sein, wenden Sie sich bitte an die vertretende Arztpraxis oder den ärztlichen Notdienst der Kassenärztlichen Vereinigung, ähnlich wie in einem Krankheitsfall.
In besonderen Situationen, z. B.
- wenn dem Tod ein Unfall (z. B. ein einfacher Sturz) vorausging,
- wenn die/der Verstorbene zum Zeitpunkt des Todes allein war,
- wenn der Todesfall an einem öffentlichen Ort eintrat,
muss routinemäßig die Polizei hinzugezogen werden. Dies dient der Bestätigung der Todesart und der Protokollierung des Geschehens.
In den ersten Stunden wird Ihnen die Situation unwirklich vorkommen während Sie gleichzeitig heftige Emotionen erleben. Auch wenn es ein schwerer Schritt ist, es ist es ratsam, so früh wie möglich ein Bestattungsinstitut zu kontaktieren. So sind Sie von Anfang an begleitet und beraten.
Wenn Sie noch nicht wissen, wie die Bestattung gestaltet werden soll, können Sie dennoch schon einmal Kontakt aufnehmen, erste Fragen stellen und Wünsche äußern. Wir sind im Trauerfall rund um die Uhr für Sie erreichbar und helfen Ihnen gerne, die ersten Schritte nach Ihren Bedürfnissen zu organisieren.
Parallel zu diesen ersten notwendigen Schritten, sollten Sie die engsten Angehörigen und Freunde verständigen, sofern diese nicht schon anwesend sind und es im Sinne des Verstorbenen ist. Dies kann Ihnen Halt geben und es gewährleistet für alle, die dem/r Verstorbenen nahe stand, die Möglichkeit, sich zu verabschieden.
Die Abschiednahme kann am Sterbeort erfolgen oder später, wenn der/die Verstorbene in den Sarg eingebettet ist, im örtlichen Friedhof oder unserem hauseigenen Abschiedsraum in Aschaffenburg. Es sollte jede/r Einzelne für sich entscheiden dürfen, ober er den/die Verstorbene noch einmal sehen oder ihn/sie lebend in Erinnerung behalten möchte.
Folgende Unterlagen benötigt der Bestatter für die Erledigung der Formalitäten:
- Bei verheirateten Verstorbenen: Heiratsurkunde (Stammbuch) und Geburtsurkunde
- Bei verwitweten Verstorbenen zusätzlich Sterbeurkunde des Ehepartners
- Bei ledigen Verstorbenen: Geburtsurkunde
- Bei geschiedenen Verstorbenen: Scheidungsurteil und Geburtsurkunde
Darüber hinaus:
Personalausweis des/r Verstorbenen (wenn vorhanden), Rentenmitteilung zum Abmelden von Renten; für Traueranzeige und/oder Erinnerungsbildchen ein oder mehrere Fotos der/s Verstorbenen
Im Gespräch mit dem Bestatter werden alle Aspekte der Bestattungsfeierlichkeiten angesprochen. In der Regel kümmert sich der Bestatter neben der Bereitstellung seiner eigenen Waren und Leistungen wie Sarg, Urne, Decke, Abholung, Ankleiden, Grabaushub usw. auch um die Erledigung der Formalitäten und um Besorgungen wie Blumenschmuck, musikalische Begleitung etc. Der Pfarrer oder Redner kann vom Bestatter oder von Ihnen benachrichtigt werden. Der Bestatter koordiniert die Termine.